Corona / Berlin: Bootfahren erlaubt oder nicht?
Thomas Gade © 3. April 2020Nachtrag vom 4. 4. 2020: Aus verschiedenen Vereinen erreichte uns die Nachricht, dass die Lockerung wieder einkassiert wurde. Auf der Webseite der Wasserschutzpolizei, wo der Link zum Download der PDF vom 3. 4. 2020 zu finden war, ist er entfernt worden. Die Polizei arbeitet wieder mit der vorherigen Beschränkung. Was steckt dahinter? Die Lage ist noch unklar.
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3. 4. 2020. Berliner Wassersportler können aufatmen. Heute hat sich nach einer erneuten Sitzung des Senats zur Corona-Krise die Lage für Bootsfahrer in Berlin verändert. Die Polizei teilte mit, dass die Sportboote trotz des Virus Covid-19 geslippt und gekrant werden können. Auch darf man sie im Rahmen des Individualsports nutzen. Das gilt sowohl für Wassersportvereine als auch für gewerbliche Stegvermieter. Die Corona-Vorschriften sind zu beachten, wie Abstand untereinander und Verbote von Zusammenkünften. Es bleibt zu hoffen, dass die Wassersportler besonnen und vernünftig mit dieser Lockerung umgehen, um keine Steilvorlagen für Rücknahmen zu bieten. So sind aktuell Gäste an Bord nicht zulässig, mit denen man nicht in einer Wohngemeinschaft lebt, weil die meisten Boote gar nicht den vorschriebenen Abstand von mindestens 1,5 Metern ermöglichen. Es ist deshalb wohl auch nicht zulässig, mit Mannschaften in Sport-Ruderbooten zu sitzen.

Boot fahren trotz Corona möglich
Auch das Herumlungern in Gruppen auf den Stegen setzt falsche Signale oder traditionell begründete Zusammenkünfte zum Start der Wassersportsaison. Die Marina ist kein Gelände, auf denen die Beschränkungen für Covid-19 nicht gelten. Ebenso dürfte gemeinsames Ankern mit mehreren aneinander gebundenen Booten aktuell wohl kaum durchgehen. Das jetzige Entgegenkommen ist kein Freischein für leichtfertiges Verhalten. Berlin verhängt bei Verstößen empfindliche Bußgelder.
Unklar ist die Situation zur Nutzung der Hafenstrukturen. Gastronomische Angebote in den Marinas sind von den gleichen Beschränkungen betroffen wie draußen. Gleiches gilt für Grillplätze. Sind die Toiletten zu nutzen? Sind in den Marinas Anwesenheitslisten zu führen? Einige Fragen bleiben offen, die von den generellen Corona-Beschränkungen nicht vollständig beantwortet werden. Weitere Veröffentlichungen der Polizei sind zu beachten.
Download: PDF-Datei vom 3. 4. 2020 von der Berliner Polizei