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Berlin. UKW-Sprechfunkpflicht auf der Spree

UKW-Sprechfunkpflicht in Berlin
26. 6. 2014

Auf der innerstädtischen Spree zwischen Mühlendamm und Lessingbrücke besteht 2014 für Sportboote tagsüber von 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr eine UKW-Sprechfunkpflicht. Wer kein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) und die Technik an Bord hat, darf dann nicht mit einem Sportboot auf dem Gewässerabschnitt fahren. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin begründet die UKW-Sprechfunkpflicht mit verschiedenen Baumaßnahmen und entsprechendem Baustellenverkehr auf dem Wasser. Sie ist eine Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit des Schiffsverkehrs.


UKW-Sprechfunkgerät an Bord

Bei gutem Wetter während der Saison ist auf der Spree zwischen dem Regierungsviertel und der Mühlendammschleuse einiges los. Tagsüber sind viele Fahrgastschiffe unterwegs. Auf dem von ihnen aufgewühlten Wasser ist kein entspanntes Durchkommen in kleinen Booten möglich. Kommt dann noch aus dem Humboldthafen ein Schubverband auf die Spree, ist es so eng, dass es kritisch wird. Die Führerscheinfreiheit für motorisierte Boote bis 15 PS seit 2012 und der zunehmende Charterverkehr dürften das Wasser- und Schifffahrtsamt auch zukünftig dazu veranlassen, tagsüber für eine Reduzierung der Sportboote auf dem dichtbefahrenen Wasserabschnitt zu sorgen.


2014. UKW-Sprechfunkpflicht erst ab 10:30 statt um 9 Uhr

Im vergangenen Jahr begann die UKW-Sprechfunkpflicht bereits um 9 Uhr statt wie nun um 10:30 Uhr. Eine Auswertung der aktuellen Baustellensituation und der vergangenen Saison hat zu dieser Erleichterung geführt.

Quelle: Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin / Pressemitteilung vom 29. 1. 2014


3. 3. 2015 © Thomas Gade

Die UKW-Sprechfunkpflicht auf der innerstätischen Spree gilt auch während der diesjährigen Wassersportsaison. Damit bleibt Berlin für Sportboote ohne UKW an Bord weiterhin eine geteilte Stadt. Dazu gibt es eine Pressemitteilung des Wasser- und Schifffahrtsamts Berlin vom 24. 2. 2015:

Die UKW-Sprechfunkpflicht für Fahrzeuge und Verbände auf der Spree-Oder-Wasserstraße zwischen Lessingbrücke und Schleuse Mühlendamm wird im Jahr 2015 für den Zeitraum von April bis Oktober aufrechterhalten.

Hintergrund für die Verlängerung der bestehenden UKW-Sprechfunkpflicht ist die weiter angespannte Baustellensituation auf der innerstädtischen Spree. Außerdem ist in diesem Jahr von einer zusätzlichen Verkehrsverlagerung auf die Spree-Oder-Wasserstraße auszugehen, da die Nordkammer der Schleuse Kleinmachnow aufgrund weiterer dringender Reparaturarbeiten voraussichtlich im Zeitraum von August bis Oktober 2015 gesperrt werden muss. Dazu erfolgt rechtzeitig noch eine gesonderte Information.

Eine Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches der UKW-Sprechfunkpflicht ist wegen der erforderlichen Wartebereiche (diese sind an der Lessingbrücke und der Schleuse Mühlendamm vorhanden) und der regionalen Verkehrsregelungen leider nicht möglich. Die Auswertung der Verkehrsstatistik 2014 hat gezeigt, dass der Verkehr gegenüber dem Jahr 2013 weiter angestiegen ist. Die höchste Belastung ist dabei von April bis Oktober zu verzeichnen. Deshalb wird ab diesem Jahr die UKW-Sprechfunkpflicht auf der innerstädtischen Spree von November 2015 bis März 2016 probeweise ausgesetzt.

Über die aktuellen Verkehrseinschränkungen und Schleusensperrungen kann man sich im Internet unter www.elwis.de (Nachrichten für die Binnenschifffahrt) informieren. --------------------------

Von der Berliner Wasserschutzpolizei erfuhren wir, dass die Sprechfunkpflicht zwischen 10.30 und 19 Uhr gilt. Wer eine dreiviertel Stunde vorher die Mühlendammschleuse in Richtung Innenstadt passiert oder in umgekehrter Richtung von der Lessingbrücke kommt, kann ohne UKW durchfahren. Alternativ kann man von Ost nach West den Landwehrkanal benutzen. --------------------------

Wie geht man mit der Beschränkung um? Von West nach Ost kann man auf dem Teltowkanal im Süden der Stadt fahren, doch ist das ein langer Törn. Wer es leichter haben möchte, benötigt ein UKW-Sprechfunkzeugnis UBI.

Nachtrag 2025:

Auch im Jahr 2025 besteht die UKW-Sprechfunkpflicht auf der innerstädtischen Spree zwischen Lessingbrücke (SOW-km 12,0) und Mühlendammschleuse (SOW-km 17,8). Für Sportboote ohne betriebsbereite Funkanlage ist dieser Abschnitt täglich von 9 bis 19 Uhr gesperrt. Grund sind weiterhin zahlreiche Großbaustellen im Bereich der Museumsinsel, der Mühlendammbrücke und des Spreekanals sowie ein hohes Verkehrsaufkommen auf dem Gewässerbereich.

Die Sperrung wird durch entsprechende Schifffahrtszeichen angezeigt. Alternativrouten wie der Landwehrkanal oder der Teltowkanal bleiben weiterhin nutzbar.



Kommentare:

Nobbi, 3. März 2015 at 21:11
Wie ist denn die Situation im Landwehrkanal? 2 Meter Tiefe in der Mitte müsste reichen für Sportboote die vom Müggelseee zum Tegler See wollen. Ab wann ist denn die Schleuse im Tiergarten geöffnet? Aber war da nicht auch was mit Einbahnstrasse? Hilfe, wie kommt man denn dann wieder zurück? Also ich verstehe gar nicht, warum man Berlins Wassersportreviere nicht zusammenhängig nutzen kann. Wenigstens 2 h am Tag muss das doch gehen. Welche Strafe steht eigentlich drauf, wenn jemand trotzdem durchfährt? OWI a 20,-€ ?? Müsste man wohl mal die Waspo fragen. hehe Und wie lang wäre der Umweg über den Teltowkanal in sm ?? Fragen über Fragen… Vielleicht kennt ja jemand die Antwort. Danke im Voraus… 🙂

Jörn, 4. März 2015
Dann muss man wohl ein UKW-Sprechfunkzeugnis UBI machen, um diese Grenze zu überwinden. Allerdings möchte ich nicht an einem warmen Sommertag zwischen den dicht an dicht fahrenden Fahrgastschiffen zwischen der Kongresshalle und der Museumsinsel mit einem kleinen Boot unterwegs sein.