UKW-Sprechfunkpflicht in Berlin

Auf der innerstädtischen Spree zwischen Mühlendamm und Lessingbrücke besteht 2014 für Sportboote tagsüber von 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr eine UKW-Sprechfunkpflicht. Wer kein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) und die Technik an Bord hat, darf dann nicht mit einem Sportboot auf dem Gewässerabschnitt fahren. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin begründet die UKW-Sprechfunkpflicht mit verschiedenen Baumaßnahmen und entsprechendem Baustellenverkehr auf dem Wasser. Sie ist eine Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit des Schiffsverkehrs.

UKW-Sprechfunkgerät an Bord
UKW-Sprechfunkgerät an Bord

Bei gutem Wetter während der Saison ist auf der Spree zwischen dem Regierungsviertel und der Mühlendammschleuse einiges los. Tagsüber sind viele Fahrgastschiffe unterwegs. Auf dem von ihnen aufgewühlten Wasser ist kein entspanntes Durchkommen in kleinen Booten möglich. Kommt dann noch aus dem Humboldthafen ein Schubverband auf die Spree, ist es so eng, dass es kritisch wird. Die Führerscheinfreiheit für motorisierte Boote bis 15 PS seit 2012 und der zunehmende Charterverkehr dürften das Wasser- und Schifffahrtsamt auch zukünftig dazu veranlassen, tagsüber für eine Reduzierung der Sportboote auf dem dichtbefahrenen Wasserabschnitt zu sorgen.

2014. UKW-Sprechfunkpflicht erst ab 10:30 statt um 9 Uhr
2014. UKW-Sprechfunkpflicht erst ab 10:30 statt um 9 Uhr

Im vergangenen Jahr begann die UKW-Sprechfunkpflicht bereits um 9 Uhr statt wie nun um 10:30 Uhr.  Eine Auswertung der aktuellen Baustellensituation und der vergangenen Saison hat zu dieser Erleichterung geführt.

Quelle: Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin / Pressemitteilung vom 29. 1. 2014

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